Das Leben zwingt einen manchmal dazu, schwere Entscheidungen zu treffen. Unser Experte beantwortet in Rahmen dieser Expertensprechstunde Fragen von Patienten zum Thema Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung).
Eine Frau, die diese schwere Entscheidung getroffen hat, hat es sich sicherlich nicht leicht gemacht. Es gibt unterschiedlichste Gründe, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Wir respektieren diesen Entschluss und begleiten die Patienten verantwortungsvoll auf ihrem Weg.
Voraussetzung für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist die vorherige Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle gemäß § 218 und § 219 StGB.
In unserer Frauenarztpraxis wissen wir um die schwere dieser Entscheidung – wir lassen niemanden dabei alleine.
Ein operativer Schwangerschaftsabbruch dauert 10-15 Minuten. Natürlich wird dieser Eingriff nur nach sonographischer Feststellung der Schwangerschaft und vorherigen Beratungs- und Aufklärungsgesprächen durchgeführt, welche in die reine Behandlungszeit nicht eingerechnet werden.
Grundsätzlich ist eine Abtreibung (Abortion) bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Ich rate allerdings dazu, den Eingriff durchführen zu lassen, sobald fest steht, dass die Schwangerschaft sich normal entwickelt und sobald sich die Patientin ihrer Entscheidung sicher ist.
Am gängigsten ist die operative Methode.
Die Operation erfolgt meist in Vollnarkose, seltener in örtlicher Betäubung. Im ersten Schritt wird der Muttermund sanft erweitert. Dann wird die Frucht abgesaugt und evtl. verbliebene Plazenta (Mutterkuchen) vorsichtig ausgeschabt. Die Patientin wird dabei in der Regel nicht stationär aufgenommen, sondern ambulant operiert und in der Aufwachphase betreut, oft sogar in den Räumlichkeiten ihres eigenen Frauenarztes. Nach dem Eingriff ist es ratsam, von einer Vertrauensperson nach Hause begleitet zu werden.
Alternativ zu einem operativen Schwangerschaftsabbruch kann dieser medikamentös vorgenommen werden. Allerdings ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Der Patientin werden nach einem festgelegten Schema Medikamente/ Tabletten verabreicht, die eine Fehlgeburt auslösen. In der Regel wird diese Phase des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in der Praxis begleitet und überwacht. Selbstverständlich bekommt die Patientin auch Schmerzmittel und evtl. weitere Medikamente, um ihr die Austreibung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Auch gegen evtl. Schmerzen im Anschluss an die Abtreibung erhält die Patientin Schmerzmittel. Gelegentlich treten etwas stärkere als regelähnliche Unterbauchschmerzen auf, die durch das Zusammenziehen der Gebärmutter zustande kommen.
Komplikationen sind sehr selten. Möglich sind stärkere Blutungen, Infektionen, Verletzungen der Gebärmutter und Schwangerschaftsreste. Um Komplikationen auszuschließen, ist die Nachkontrolle 1-2 Wochen nach dem Eingriff überaus wichtig.
Die Experten-Sprechstunde dient nur der allgemeinen Information, nicht der Selbstdiagnose und ersetzt eine Behandlung weder medizinisch noch rechtlich. Die Antworten spiegeln die Meinung des Autors wider und nicht die der Betreiber von www.pluspatient.de
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