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Häufig gestellte Fragen
Was genau ist die "Regelversorgung"?
Die Regelversorgung orientiert sich an medizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus dem Befund (dieser ist das Ergebnis der zahnmedizinischen Untersuchung). Dem jeweiligen Befund ist ein Festzuschuss der Krankenkasse zugeordnet, so dass die Regelversorgung eine Kassenleistung darstellt.
Was sind die Voraussetzungen für die "Zahnkrone zum Nulltarif"?
Um in den vollen Genuss des „Nulltarifes“ zu kommen, gibt es eine Bedingung: Sie müssen in den letzten zehn Jahren ohne Unterbrechung die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mindestens einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen haben. Ein Nachweis in Ihrem Bonusheft ist erforderlich. Sollten Sie kein vollständiges Bonusheft haben (mindestens zehn zusammenhängend quittierte Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Behandlung), können Sie trotzdem am Programm teilnehmen. Allerdings wird dann ein Eigenanteil berechnet, der sich nach der Anzahl Ihrer nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen richtet. Dabei werden nur die letzten Untersuchungen, die ohne Unterbrechung vor Beginn der Behandlung durchgeführt wurden, berücksichtigt.
Welche Art der Zahnersatz-Versorgung erhalte ich bei der "Zahnkrone zum Nulltarif"?
Sie erhalten die Regelversorgung (Kassenleistung) mit fortschrittlichem Zahnersatz. Darin enthalten sind Keramik-Teilverblendungen im sichtbaren Bereich, also im Oberkiefer bis Zahn 5 und im Unterkiefer bis Zahn 4.
Wie gut ist die Qualität des Zahnersatzes?
Sie bekommen keine einfachere oder minderwertigere Versorgung, sondern fortschrittlichen Zahnersatz, der lediglich wirtschaftlicher hergestellt wird – ohne Verzicht auf Sicherheit, lange Haltbarkeit, Verträglichkeit und Ästhetik. Und durch die regelmäßige, professionelle Zahnreinigung werden darüber hinaus Zahnerkrankungen vermieden.
Gibt es Fälle, in denen doch etwas zugezahlt werden muss?
Zuzahlungen werden nur dann fällig, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, die außerhalb der gesetzlich festgelegten Regelversorgung liegen. Aber auch bei gleichartigem oder andersartigem Zahnersatz sind enorme Kostenersparnisse möglich.
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Rufnummer 0800 - 100 43 55 aus dem deutschen Festnetz an.
